Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12/2010

I. Vertragsinhalt

  1. Kochevents/Kochkurse führt Hausers Kochlust nach Maßgabe des für die konkrete Veranstaltung angebotenen Leistungsumfangs durch. Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der im Angebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl sowie der vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr bis zum 21. Tag vor dem Veranstaltungstermin. In der Teilnahmegebühr ist neben den im Angebot zur jeweiligen Veranstaltung enthalten Leistungen Anleitung und Betreuung während des Kurses sowie Spülservice enthalten.
  2. Eine Cateringleistung umfasst soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Wareneinkauf, die Zubereitung, Lieferung und das Anrichten. Der weitere Service wie Ausgabe, Spülen und weiterer Bewirtungstätigkeiten sind im Leistungsumfang nicht enthalten und müssen vom Auftraggeber sichergestellt werden. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist das benötigte Geschirr, Tischdekoration, Getränke, sowie evtl. anfallende Kosten für die Benutzung und Reinigung einer gegebenenfalls vor Ort vorhandenen Küche und Ausstattung nicht Bestandteil der Leistung von Hausers Kochlust. Der Auftraggeber einer Cateringleistung schuldet die Bereitstellung der Räumlichkeiten und Arbeitsmöglichkeiten, die eine vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung gewährleisten. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige aus Sicht von Hausers Kochlust wichtige Details werden in der Regel nicht später als 10 Tage vor dem Datum der Veranstaltung (Veranstaltungstermin) mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbart. Eine Veränderung der Teilnehmerzahl liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Änderung des Preises oder des Leistungsumfangs bei Reduzierung der Teilnehmerzahl besteht nicht. Bei Mitteilung einer wesentlichen Reduzierung der Teilnehmerzahl (in der Regel Abweichung von 15% – 20% der mitgeteilten Teilnehmerzahl) bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin wird Hausers Kochlust jedoch unter besonderer Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits gemachten Aufwendungen eine Preisanpassung auf Kulanzbasis prüfen. Im Falle der Mitteilung einer wesentlichen Erhöhung der Teilnehmerzahl nach dem 7. Tag vor dem Veranstaltungstag schuldet Hausers Kochlust grundsätzlich keine entsprechende Erweiterung des Leistungsumfangs. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs erfolgt auch bei rechtzeitiger Mitteilung des Änderungsbedarfs durch den Auftraggeber nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über die Erweiterung gegen Bezahlung des entsprechenden Aufpreises. Die ursprüngliche Vereinbarung bleibt davon unberührt.
  3. Zugesagte Termine werden nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden Hausers Kochlust von den übernommenen Pflichten. 4. Die angebotenen Speisen unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen. Hausers Kochlust behält sich vor, Teile des Angebots, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

II. Vertragsschluss

Nach der Anmeldung zur Teilnahme an einem Kochevent/Kochkurs bzw. der Buchung einer Cateringleistung, erhält der Teilnehmer bzw. Auftraggeber eine schriftliche Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung. Erst mit Zugang dieser schriftlichen Bestätigung wird die Anmeldung/Buchung verbindlich. Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

III. Zahlungsbedingungen/Preise

  1. Bei Kochevents/Kochkursen ist der für die jeweilige Veranstaltung vereinbarte Preis vollständig bis zum 21. Tag vor dem Veranstaltungstermin auf das Konto von Hausers Kochlust gutzuschreiben.
  2. Bei Cateringleistungen ist mit Vertragsabschluss die vereinbarte Anzahlung auf das Konto von Hausers Kochlust zu leisten. Sofern eine individuelle Vereinbarung im Einzelfall nicht erfolgt ist, beträgt die Anzahlung 50% des Angebotspreises. Wird die Anzahlung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geleistet, besteht kein Anspruch gegen Hausers Kochlust auf Leistungserbringung. Der nach Anzahlung verbleibende Restbetrag ist mit Erhalt der Gesamtabrechnung unverzüglich und ohne Abzug zu zahlen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch pro geöffnete Verpackungseinheit in Rechnung gestellt. Das Mitbringen eigener Getränke durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern dies abweichend vereinbart wird, wird auf vom Auftraggeber mitgebrachte Getränke ein Korkgeld in Höhe von 7€/Flasche erhoben.
  4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter (soweit diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind) bedingt sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
  5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV. Stornobedingungen

  1. Bei Kochevents/Kochkursen kann die Teilnahme bis einschließlich dem 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen ab dem 14. Tag bis einschließlich dem 8. Tag vor dem Veranstaltungstermin sind 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei Stornierungen ab dem 7. Tage vor dem Veranstaltungstermin sowie bei Nichterscheinen sind 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Zahlung ist ohne weitere Rechnungsstellung sofort fällig. Stornierungen haben schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen.
  2. Bei Cateringleistungen sind nach Zustandekommen des Auftrags bei Stornierungen ab dem 14. Tag bis einschließlich dem 8. Tag vor dem Veranstaltungstermin 50% des letztgültigen Angebotspreises zu zahlen. Bei Stornierungen ab dem 7. Tage vor dem Veranstaltungstermin sind 100% des letztgültigen Angebotspreises zu zahlen.

V. Haftung

  1. Die Teilnahme an Kochkursen/Kochevents erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind gehalten, Anweisungen und Vorsichtsmaßnahmen durch Hausers Kochlust zu beachten. Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
  2. Für Kochkursen/Kochevents sowie Cateringleistungen übernimmt Hausers Kochlust keine Haftung für Schäden mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Hausers Kochlust oder eines Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Hausers Kochlust nur insoweit sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.